Der Energieausweis nach EnEV (Energieeinsparverordnung)
 
  
	Ein Energiebedarfsausweis wird benötigt für: 
	Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter
 
  
	Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis besteht für:
  
	- Jeden Neubau
  
	- Gebäude bis 4 Wohneinheiten und Baujahr 1977 oder älter und das Gebäude auf das Niveau der Wärmeschutzverordung von 1977 saniert wurde.
  
	- Jeder Altbau ab Baujahr 1978
 
  
	Wir erstellen Ihnen den entsprechenden Energieausweis mit der vorgeschriebenen Registriernummer des DiBT zum Festpreis ohne versteckte Kosten.
	
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